Die B GmbH & Co OHG zeigte mit Antrag vom 2. November 2000 den Zusammenschluss der D GmbH mit der B GmbH & Co OHG sowie die im Zuge dieses Zusammenschlusses erfolgte Übertragung des so genannten "FIX-Geschäfts" (ein im Bahnbereich spezialisierter Teilbetrieb) an die B GmbH & Co OHG sowie den damit verbundenen Übergang der Gewerbeberechtigung des Gewerbes des Elektronikers in der Form eines Industriebetriebes und die Bestellung von H.S. zum gewerberechtlichen Geschäfts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §11 Abs4 idF 1997/I/010;GewO 1994 §86 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 86 Abs. 2 letzter Satz GewO 1994 folgt (auch), dass jene bisherigen Gewerbeinhaber, die auf Grund der Umgründung nicht zu existieren aufhören, trotz des Überganges der Gewerbeberechtigung weiterhin auch selbst Gewerberechtsinhaber bleiben; andernfal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §86 Abs1;GewO 1973 §86 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 86 Abs 1 GewO 1973 läßt nur Suspensivbedingungen, nicht auch Resoltivbedingungen zu. Dies ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 86 Abs 1 GewO 1973, wonach im Falle einer an eine Zurücklegungserklärung geknüpften Bedingung nicht etwa die Zurücklegung zunächst wirksam und bei Wegfall der... mehr lesen...