Entscheidungen zu § 86 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1994/8/29 1Ob597/94

Norm: ApothekenG §12GewO 1859 §86
Rechtssatz: Der Widerruf einer sogenannten "bedingten Zurücklegungserklärung" einer Konzession ist unwirksam (VwSlg 8460A/1973). (hier: Apotheke). Entscheidungstexte 1 Ob 597/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 597/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1994

TE OGH 1969/11/26 5Ob250/69

Das auf Zahlung von 19.910 S samt 5% Zinsen seit 15. Juli 1965 gerichtete Klagebegehren ist auf die Behauptung gestützt, daß die Beklagte in Kenntnis des aufrechten Arbeitsverhältnisses des Hilfsarbeiters Josef S. zum Kläger diesen Hilfsarbeiter in Verwendung genommen und auch in Arbeit behalten habe, nachdem ihr der Kläger mit Schreiben vom 25. April 1965 von dem aufrechten Dienstverhältnis des S. Mitteilung gemacht hatte. S. hätte eine 14tägige Kündigungsfrist einhalten müssen. Durc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1969

RS OGH 1969/11/26 5Ob250/69, 8ObA27/10v

Norm: GewO 1859 §86
Rechtssatz: Den neuen Dienstgeber trifft keine Erkundigungspflicht hinsichtlich eines noch etwa bestehenden aufrechten Dienstverhältnisses seines Hilfsarbeiters zu einem anderen Dienstgeber. Wenn der alte Dienstgeber ein solches Dienstverhältnis behauptet, der Hilfsarbeiter dieses aber in Abrede stellt, hat der neue Dienstgeber keine seine Haftung nach § 86 GewO begründende Kenntnis. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1969

RS OGH 1957/6/12 3Ob223/57, 1Ob673/82, 5Ob568/83

Norm: ABGB §897GewO §86
Rechtssatz: Verträge über die Zurücklegung einer Konzession werden grundsätzlich unter der Bedingung geschlossen, dass dem Erwerber die Konzession erteilt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 223/57 Entscheidungstext OGH 12.06.1957 3 Ob 223/57 1 Ob 673/82 Entscheidungstext OGH 01.12.1982 1 Ob 673/82 Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1957

RS OGH 1957/2/5 4Ob2/57

Norm: GewO 1859 §73GewO 1859 §86GewO 1859 §101
Rechtssatz: Das Lehrverhältnis wird nicht nur durch die ungerechtfertigte Entlassung der Lehrlinge, sondern auch durch dessen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt nicht beendet. Voraussetzung des Anspruches eines Lehrlings auf Ausstellung eines Lehrzeugnisses und auf Ausfolgung seiner Arbeitspapiere ist nicht nur die faktische, sondern auch die rechtliche Beendigung des Lehrverhältnisses. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.02.1957

Entscheidungen 1-5 von 5

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