Entscheidungen zu § 85 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS Lvwg 2018/1/19 LVwG-AV-2/001-2007

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.01.2018 Norm: GelVerkG 1996 §5GewO 1994 §85 Z7GewO 1994 §86 Abs1GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Eine bei der zuständigen Gewerbebehörde eingelangte Anzeige nach § 86 Abs. 1 GewO 1994 kann vom Gewerbeinhaber nicht mehr zurückgenommen werden. Es treten die Rechtsfolgen des § 86 Abs. 1 und § 85 Z 7 GewO 1994 ein: Die Gewerbeberechtigung endet, es bleibt nur die Möglichkeit ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.01.2018

TE Lvwg Erkenntnis 2017/9/18 LVwG-AV-129/001-2017

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Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 18.09.2017

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