Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die nachträgliche gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage "Hotel X." in A. im Pg., X.gasse XX erteilt. Der
Spruch: lautet: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn eine Auflage im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid wegen Wegfall der ursprünglichen Voraussetzungen zur Auflage geändert wird, ist dazu ein eigenes Änderungsverfahren bei der Behörde einzuleiten. Ein Unterlassen dieser Pflicht begründet eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung, für welche wegen des geringen Verschuldens des Beschuldigten mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden kann. mehr lesen...