Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit September 1974 beim Beklagten, der Kunststoffenster und Bauzubehör erzeugt, als Arbeiterin beschäftigt. Etwa dreieinhalb Jahre vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mußte sie sich einer schweren Unterleibsoperation unterziehen. Seither sollte sie das Heben schwerer Lasten vermeiden. Die Klägerin behauptet, sie sei am 26.4.1990 vorzeitig ausgetreten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage gewesen sei, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 3 ZPO bekämpften Feststellungen sind durch die vorliegenden Beweisergebnisse gedeckt. Die dazu erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; es wird vielmehr damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht verwehrt. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, g... mehr lesen...