Entscheidungen zu § 82 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/10/7 LVwG-AV-27/001-2013

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Sonja Dusatko als Einzelrichterin über die Berufung (nunmehr Beschwerde) der A, Zweigniederlassung C, ***, ***, ***, ***, ***, gegen die Vorschreibung der Auflagen 1. und 2. des Bescheides des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 04.09.2013, GZ.: ***, mit dem der A, Zweigniederlassung C, die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der von B betriebenen Betriebsanlage ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.10.2020

RS Lvwg 2020/10/7 LVwG-AV-27/001-2013

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.10.2020 Norm: GewO 1994 §69GewO 1994 §74GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §81GewO 1994 §82
Rechtssatz: Sowohl das Prüfkonzept des § 69 GewO als auch des § 82 GewO sind so ausgelegt, dass die Bestimmungen der Verordnung den „Standardfall“ darstellen, bei dem ein ausreichender Schutz gewährleistet werden soll. Wenn trotzdem (dh trotz Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung) kei... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.10.2020

RS Lvwg 2020/10/7 LVwG-AV-27/001-2013

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.10.2020 Norm: GewO 1994 §69GewO 1994 §74GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §81GewO 1994 §82
Rechtssatz: Die Erforderlichkeit einer Auflage bedingt, dass von der Betriebsanlage eine konkrete Eignung zur Gefährdung und/oder Belästigung bzw Beeinträchtigung ausgeht (vgl VwGH 81/04/0111). […] „Erforderlichenfalls“ bedeutet auch, dass dem Betriebsinhaber nicht strengere (ihn stärker b... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.10.2020

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