Entscheidungen zu § 80 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Wien

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RS Lvwg 2017/11/17 VGW-122/008/14626/2017, VGW-122/V/008/14627/2017

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2017 Index: 50/01 Gewerbeordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §360 Abs4AVG §57 Abs1VwGVG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein gegen einen Mandatsbescheid erhobenes Rechtsmittel als Vorstellung oder als unzulässige Berufung (nunmehr: Beschwerde) zu werten ist, kommt es nicht ausschließlich auf seine Bezeichnung an... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 17.11.2017

TE Lvwg Beschluss 2017/11/17 VGW-122/008/14626/2017, VGW-122/V/008/14627/2017

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Burda über die Beschwerde der B. GmbH in Liquidation und des Herrn N. W. vom 19.10.2017 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 04.10.2017, Zl. 819072-2017, betreffend Verfügung gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO iVm § 57 Abs. 1 AVG, den BESCHLUSS gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen di... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 17.11.2017

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