Entscheidungen zu § 77 Abs. 9 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vfgh Beschluss 2006/3/16 B951/03 ua

Begründung: Mit - beim Verfassungsgerichtshof am 11. Jänner 2006 eingelangten - Schriftsätzen vom 16. November 2005/3. Jänner 2006 (B951/03) und 9. Jänner 2006 (B955/03) zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme,... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.03.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/3/16 V113/05 ua

Begründung: 1. a) Mit zu B951/03 protokollierter Beschwerde wendeten sich drei einem Einkaufszentrum benachbarte Grundstückseigentümer gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit dem einer Gesellschaft mbH die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung dieses Einkaufszentrums unter Auflagen erteilt wurde. b) Gegen diesen Bescheid richtet sich auch die zu B955/03 protokollierte Beschwerde der Verlassenschaft nach einem Eigentümer eines ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.03.2006

RS Vfgh 2006/3/16 V113/05 ua - B951/03 ua

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs2GewO 1994 §77 Abs9VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz: Einstellung von amtswegigen Verordnungsprüfungsverfahren nach Zurückziehung der Beschwerden in den Anlassfällen
Rechtssatz: Einstellung der von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung des vorletzten Absatzes des Erlasses des Bundesministers für Wirtschaft ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.03.2006

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