Entscheidungen zu § 77 Abs. 5 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2006/4/26 2003/04/0097

1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. April 2003 wurde der mitbeteiligten Partei im Instanzenzug gemäß den §§ 74, 77 iVm 356e Abs. 1 GewO 1994 und § 93 Abs. 2 ASchG die gewerbebehördliche Generalgenehmigung für die Errichtung eines Shopping Centers in W auf näher bezeichneten Grundstücken der KG L nach Maßgabe der dem Verfahren zu Grunde gelegenen Plänen mit technischer Beschreibung sowie im Spruch: näher angeführter Betriebsbeschreibun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2006

RS Vwgh 2006/4/26 2003/04/0097

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §77 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0006 E 22. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz § 77 Abs 5 GewO 1994 räumt - anders als § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO 1994 - keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte ein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/30 2002/04/0019

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 22. Februar 1999 wurde der mitbeteiligten Partei mit Spruchpunkt I. gemäß den §§ 74, 77, 353 ff und 356e GewO 1994 in Verbindung mit §§ 93 und 99 AschG die gewerbebehördliche Genehmigung (Generalgenehmigung) für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage (Gesamtverbauung mit Geschäfts- und Wohnflächen samt einer zweistöckigen Tiefgarage) auf näher bezeichneten Liegenschaften nach Maßgabe der vorgelegten Plan- und Beschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2002/04/0019

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §77 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0006 E 22. Dezember 1999 RS 3 (hier ist § 77 Abs. 5 GewO 1994 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1997, BGBl. I Nr. 63/1997, nicht anzuwenden) Stammrechtssatz § 77 Abs 5 GewO 1994 räumt - anders als § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO 1994 - keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte ein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/22 99/04/0006

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 26. November 1998 wurde der mitbeteiligten Partei - durch Übernahme des erstbehördlichen Bescheidspruches - die Änderung der genehmigten Betriebsanlage durch Aufstockung des Geschäftsbereiches I (Bauabschnitt IV) auf der Parzelle 1410/46, Änderung des Eingangsbereiches zum Einkaufszentrum durch Errichtung eines Gastronomiebereiches mit Brauerei sowie Aufstockung des Einkaufszentrums U für die Erri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.12.1999

RS Vwgh 1999/12/22 99/04/0006

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §77 Abs5 idF 1997/I/063;
Rechtssatz: § 77 Abs 5 GewO 1994 räumt - anders als § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO 1994 - keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte ein. Schlagworte Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040006.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.1999

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