Entscheidungen zu § 76a Abs. 8 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2014/10/21 2014/04/0001

Mit Spruchpunkt 2. des erstinstanzlichen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft B (BH) vom 20. Jänner 2012 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Beschränkung der Betriebszeiten des Gastgartenbetriebes der mitbeteiligten Partei gemäß § 76a Abs. 8 GewO 1994 abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde - soweit beschwerdegegenständlich - die gegen diesen Spruchpunkt erhobene Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde hi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.2014

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