Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin xxx vom 17.10.2018, xxx, betreffend ein Verfahren nach § 81 iVm §§ 74 ff, 333 und 356 Abs. 1 GewO 1994 (mitbeteiligte Partei: xxx, xxx, xxx), nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der... mehr lesen...