Begründung: Die beklagte Partei ist Eigentümerin des Hauses W*****, H*****gasse 5. Der Kläger ist Mieter der im ersten Stock gelegenen Wohnung top 2, unter der im Erdgeschoß seit November 1990 eine Gastwirtschaft (Cafe-Pub "M*****") betrieben wird. Bei Anmietung der Wohnung durch den Kläger im Jahr 1979 befand sich in diesem Lokal ein Motorradhändler, danach ein Reisebüro. Der im Erdgeschoß gelegene Barraum ist bis zur nachträglich eingezogenen Zwischendecke, die den Raum jedoch n... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B2 ABGB §364a ABGB §1096 E GewO 1994 §74 Abs3 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...