Begründung: Die beklagte Partei ist Eigentümerin des Hauses W*****, H*****gasse 5. Der Kläger ist Mieter der im ersten Stock gelegenen Wohnung top 2, unter der im Erdgeschoß seit November 1990 eine Gastwirtschaft (Cafe-Pub "M*****") betrieben wird. Bei Anmietung der Wohnung durch den Kläger im Jahr 1979 befand sich in diesem Lokal ein Motorradhändler, danach ein Reisebüro. Der im Erdgeschoß gelegene Barraum ist bis zur nachträglich eingezogenen Zwischendecke, die den Raum jedoch n... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B2ABGB §364aABGB §1096 EGewO 1994 §74 Abs3
Rechtssatz: Da der durch Kunden eines Unternehmens hervorgerufene lokalbezogene Verkehrslärm im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen ist, ist der Weg für eine auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsklage offen. Entscheidungstexte 3 Ob 2413/96s Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 ... mehr lesen...