Die klagende Partei betreibt auf eigenem Grund im Kurbereich von B H in ruhiger Lage eine Kurpension. Unmittelbar an die Liegenschaft der klagenden Partei schließt im Osten die Liegenschaft der beklagten Partei an, die zur Erweiterung ihres Rehabilitationszentrums mehrere Personalhäuser errichtete. Die Marktgemeinde B H bewilligte diese Bauführung etappenweise; mit Bescheid vom 19. 10. 1976, Z 717/2/76- Gr, die Errichtung des Blockes E/F und mit Bescheid vom 21. 6. 1977, Z 889/2/76... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt das Urteilsbegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einem bestimmten Teil ihres an das Grundstück des Klägers grenzenden Grundstückes 106/1 KG ***** zu unterlassen. Hiezu bringt er vor: Auf dem Grundstück der beklagten Parteien werde eine Tankstelle betrieben, hinsichtlich welcher in den gewerbebehördlichen Bewilligungsbescheiden zu seinem Schutze vor Lärm- und Geruchsbelästigungen bestimmte Park- und Abst... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 A ABGB §364a GewO §74 Abs2 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...