Norm: GewO 194 §7 HKG §36 HKG § 36 gültig von 01.08.1974 bis 30.09.1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1998
Rechtssatz:
Die Frage, ob ein Gewerbe industriemäßig oder nicht betrieben wird, ist eine solche der Ausübungsform. Die Qualifikation als Industriebetrieb ist nicht von der Erteilung einer darauf bezüglichen Gewerbeberechtigung - die lediglich... mehr lesen...