IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, **** Z, v.d. Rechtsanwalt BB, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 21.10.2025, ***, wegen Nichtvorliegens der individuellen Befähigung betreffend das Gewerbe „Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)“ Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt... mehr lesen...