Entscheidungen zu § 64 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/25 2001/04/0112

Mit Spruchpunkt II. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 23. November 2000 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben die Bestimmungen über die Namensführung und die Bezeichnung der Betriebsstätte im Sinne der Gewerbeordnung jedenfalls am 01.02.1999 nicht eingehalten, da die Bezeichnung der gegenständlichen Firma 'Präventivdienste und Evaluierung SFG Center', welches am 01.02.1999 beim Arbeitsinspektorat Leoben einlangte, im Sinn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2002

RS Vwgh 2002/2/25 2001/04/0112

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG SFKV 1995;GewO 1994 §124 Z20;GewO 1994 §368 Z4;GewO 1994 §64 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte, BGBl. Nr. 277/1995, auf die sich der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren berufen hat, nach dem im Langtitel enthaltenen Klammerausdruck... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2002

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten