RS Vwgh 2002/2/25 2001/04/0112

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Veröffentlicht am 25.02.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG SFKV 1995;
GewO 1994 §124 Z20;
GewO 1994 §368 Z4;
GewO 1994 §64 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte, BGBl. Nr. 277/1995, auf die sich der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren berufen hat, nach dem im Langtitel enthaltenen Klammerausdruck offiziell mit "SFK-VO" abgekürzt wird. Daraus ist ersichtlich, dass das Kürzel "SFK" für die vom Beschwerdeführer ausgeübte Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft in Verwendung steht. Von daher beruht die Ansicht, die vom Beschwerdeführer ausgeübte Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft gehe aus dem Briefkopf nicht hervor, auf einer Verkennung der Rechtslage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001040112.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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