Entscheidungen zu § 63 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/8 2000/04/0147

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Ges.m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft in einem Schreiben vom 17. November 1998 an eine näher bezeichnete Person "im Schriftverkehr nicht ihren Firmennamen, sondern die Bezeichnung 'FM' verwendete und an Stelle der Geschäftsanschrift lediglich ein Postfach (und zwar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.11.2000

RS Vwgh 2000/11/8 2000/04/0147

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §63 Abs1;GewO 1994 §63 Abs3;
Rechtssatz: Der vierte Satz des § 63 Abs 1 GewO 1994 ist im normativen Zusammenhang mit dessen drittem Satz zu sehen (arg.: "... aber nicht erlaubt"). Das heißt, dass der letzte Satz des § 63 Abs 1 GewO 1994 eine einschränkende Legalinterpretation der "anderen Bezeichnung" (§ 63 Abs 1 dritter Satz GewO 1994) dahin enthält, dass "lediglich" Po... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/13 89/06/0085

Die Baupolizei Innsbruck erstattete am 24. November 1986 Anzeige, am 21. November 1986 sei festgestellt worden, daß beim nichtbewilligten Einkaufszentrum in Innsbruck, X-Weg 4, mehrere näher konkretisierte Werbeeinrichtungen konsenslos in der Zeit vom 17. bis 21. November 1986 angebracht worden seien. Ein Ansuchen um Baubewilligung sei im November 1986 gestellt worden. Bauwerber sei die "N-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" in Dornbirn. Die Behörde erster Instanz richtete am 12. De... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 89/06/0085

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1978 §25 liti;BauO Tir 1978 §3 Abs10 idF 1989/010;BauRallg;GewO 1973 §63 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §63 Abs3;GewO 1973 §66 Abs2;
Rechtssatz: Zwölf Meter lange, gelb gehaltene Tafeln, die eine rote, auf ein Einkaufszentrum hinweisende Aufschrift aufweisen und an d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 89/06/0085

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1978 §25 liti;BauO Tir 1978 §3 Abs10 idF 1989/010;BauRallg;GewO 1973 §63 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §63 Abs3;GewO 1973 §66 Abs2;
Rechtssatz: Entspricht der Wortlaut am Dach eines Einkaufszentrums montierter Schilder sowie einer Tafel bei einer Zufahrt zum Parkpla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

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