Begründung: Der Erstbeklagte war bei der klagenden Partei, die ein Unternehmen für Fabriksreinigungen betreibt, viele Jahre, zuletzt als Prokurist beschäftigt und hatte sich einer einjährigen Konkurrenzklausel unterworfen sowie eine Konventionalstrafe von S 100.000,-- bei Verstößen dagegen zugesagt. Wegen Schwierigkeiten, in denen sich das amerikanische Mutterunternehmen befand, strebte er 1998 die Auflösung des Dienstverhältnisses an, lehnte aber eine einvernehmliche Auflösun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietet seit September 1986 Appartements in ihrem Haus in Salzburg. Sie ist Mitglied des Landesverbands der Salzburger Privatzimmervermieter und hat gemäß § 4 Abs 1 Sbg PrivatzimmervermietungsG 1966 "die Aufnahme der Privatzimmervermietung mit 10 Schlafstellen" beim Magistrat Salzburg angezeigt. Die Appartements sind von unterschiedlicher Größe und voll möbliert. Sie verfügen über eine Gasheizung, Telefon und Farb-TV. Es gibt keine Gemeinschaftsräume. E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - "die Überprüfung der Zulässigkeit des begehrten Hauptmietzinses und die Rückzahlung sich allenfalls ergebender Überschreitungsbeträge" mit der
Begründung: , es handle sich bei ihren Mietobjekten um solche der Ausstattungskategorie "D". Der Antragsgegner wendete ein, es liege eine gewerbliche Vermietung vor (Ausnahmetatbestand des § 1 Abs.2 Z 1 MRG). Der Antragsgegner wendete ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §6 Z3 GewO 1973 §189 Abs1 Z1 MRG §1 Abs2 Z1 GewO 1973 § 6 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993 GewO 1973 § 189 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 189 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt an zwei Standorten in Linz das Schlosserhandwerk (§ 94 Z 71 GewO 1973). Die Klägerin betreibt an zwei Standorten in Linz das Schlosserhandwerk (Paragraph 94, Ziffer 71, GewO 1973). Der Beklagte betreibt in Haid seit über fünf Jahren (1982) einen "Schlüsseldienst". Er fertigt dort mit Hilfe zweier Schlüsselkopiermaschinen Schlüssel für Zylinderschlösser und für tosische Schlösser an. Er stützte sich bei dieser Tätigkeit zunächst auf d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5 Z1 GewO 1973 §6 Z2 GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25 GewO 1973 § 5 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 5 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 6 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch B... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §1 Abs1 GewO 1973 §5 Z1 GewO 1973 §6 Z3 UWG §1 C2 GewO 1973 § 1 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 1 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 1 gültig von 01.08.1974 bis 31.12.1988 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH stellt seit Mai 1979 an Sonntagen auf einem von ihr gemieteten, abgegrenzten Teil des Parkplatzes eines Einkaufszentrums in Vösendorf bei Wien privaten Autobesitzern gegen Entrichtung einer Verkaufsplatzgebühr Autoverkaufsplätze zur Verfügung, auf denen sie ihre Fahrzeuge direkt und ohne Einschaltung von Händlern an Private verkaufen können. Die Beklagte hat diesen Teil des Parkplatzes 'zur Durchführung privater Automärkte' gemietet und sich ... mehr lesen...
Norm: ASchG §5 GewO 1973 §6 Z3 GewO 1973 §339 GewO 1973 §340 UWG §1 C2 ASchG § 5 heute ASchG § 5 gültig ab 01.01.1995 GewO 1973 § 6 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §6 Z1 GewO 1973 §94 Z71 GewO 1973 § 6 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993 GewO 1973 § 94 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 94 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt ge... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5 GewO 1973 §6 UWG §2 D7 UWG §31 GewO 1973 § 5 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 5 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 6 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...