Entscheidungen zu § 44 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Erkenntnis 2019/11/14 VGW-101/042/11890/2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der A. Ges.mb.H, vertreten durch Masseverwalter Dr. B., dieser vertreten durch Rechtsanwälte OG, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 63, vom 1.8.2019, Zl. …, betreffend Gewerbeordnung (GewO), zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. II. Gege... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 14.11.2019

RS Lvwg 2019/11/14 VGW-101/042/11890/2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.11.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: GewO 1994 §43 Abs3GewO 1994 §44ABGB §915
Rechtssatz: Mit der Anzeige, nur bestimmte Unternehmensteile fortzubetreiben, ist nicht auch die gesetzliche Konsequenz des Verlusts des Fortbetriebsrechts im Hinblick auf die übrigen Unternehmensbereiche verbunden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 14.11.2019

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