Entscheidungen zu § 40 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/27 95/04/0103

Aufgrund der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 30. Dezember 1994 wurden der Beschwerdeführerin als Pächterin des Gastgewerbes im Standort K-Hütte in E gemäß § 153 Abs. 1 und 2 sowie gemäß § 69 Abs. 1 und 4 GewO 1994 für den Betrieb dieses (von ihr gepachteten) Gastgewerbes Auflagen vorgeschrieben. Die dagegen von der Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1995

RS Vwgh 1995/6/27 95/04/0103

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs3;GewO 1994 §345 Abs8 Z8;GewO 1994 §40 Abs2;GewO 1994 §40 Abs3;GewO 1994 §91 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem "Wideruf der Übertragung" iSd § 40 Abs 3 zweiter Satz GewO 1994 ist, wie sich aus dessen Zusammenhalt mit § 40 Abs 2 sowie § 345 Abs 3 und Abs 8 Z 8 GewO 1994 ergibt, nicht der im § 91 Abs 1 GewO 1994 vorgesehene behördliche Widerruf (der Genehmigung) der Über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1995

RS Vwgh 1995/6/27 95/04/0103

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;GewO 1994 §153 Abs2;GewO 1994 §40 Abs3;GewO 1994 §69 Abs4;VVG §10 Abs2 lita;VVG §4;
Rechtssatz: Dem ehemaligen Pächter eines Gewerbetriebes steht nach der vom Verpächter gegenüber der Behörde angezeigten Auflösung des Pachtverhältnisses ein Berufungsrecht gegen einen Bescheid, mit dem für den gepachteten Betrieb Auflagen v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1995

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