Entscheidungen zu § 39 GewO 1994

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/6/12 L521 2198955-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei wurde mit Ladung des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg vom 12.01.2018 in dessen Verfahren XXXX als Zeugin zur für den 09.04.2019 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung geladen und erschien pflichtgemäß am 09.04.2018 um 10.00 Uhr vor dem Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg. Dort wurde der Zeugin mitgeteilt, dass die Tagsatzung aufgrund einer gemeinsamen Ruhensanzeig... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.06.2019

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