Entscheidungen zu § 39 GewO 1994

Vergabekontrollbehörden

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TE Verg Bescheid 2012/9/6 VKS-7799/12

Die Stadt Wien, Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, vertreten durch die vergebende Stelle ARGE PS KHN (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages im Zuge der Neuerrichtung des Krankenhauses Nord. Es handelt sich dabei um die Herstellung der Fassade des zukünftigen Krankenhauses. Die Kundmachung ist ordnungsgemäß erfolgt. Der Zuschlag soll nach dem Billigstbieterprinzip erfolgen. Das Angebotsende war der 2... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 06.09.2012

RS Verg 2012/6/19 N/0054-BVA/09/2012-29

Norm: GewO 1994 §39 GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig von 14.09.2012 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 GewO 1994 § 39 gültig von 27.02... mehr lesen...

Rechtssatz | Verg | 19.06.2012

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