Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §39 Abs2;GewO 1973 §39 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1196/79 E 25. April 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Führung mehrerer Gewerbebetriebe auf einer "überbetrieblichen Grundlage" erfüllt nicht das Erfordernis einer entsprechenden Betätigung im Betrieb. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986... mehr lesen...