Entscheidungsgründe: Gegen den Beklagten, einen schweizer Staatsbürger, war beim Kreisgericht Leoben (im folgenden Strafgericht) ein Strafverfahren wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 StGB anhängig, welches mit seiner rechtskräftigen Verurteilung durch das Urteil des Schöffengerichtes vom 27. März 1990 endete. In diesem Strafverfahren war dem Beklagten antragsgemäß mit Beschluß des Strafgerichtes vom 18. August 1988 ein Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO beigeg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, wider die beklagte Partei ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt in Seekirchen, wegen 287.368 S sA, infolge außerordentlicher Revision der beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1052 II KG Amras, zu der unter anderem das Grundstück 686/3 gehört. Mit Vertrag aus dem Jahre 1974 begründete die beklagte Partei an dem Grundstück ein Baurecht für die Österreichische Leasing Mietdienst GmbH. Der Bauzins von S 150.000 pro Jahr wurde nach dem Verbraucherpreisindex 1966 wertgesichert. Ursprünglich sollte der Baurechtsvertrag mit der klagenden Partei abgeschlossen werden. Es trat jedoch da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei, deren Komplementärin die zweitbeklagte Partei ist, als Hoteldirektor und gewerberechtlicher Geschäftsführer beschäftigt. Der Besitz des Befähigungsnachweises für die erforderlichen Gewerbeberechtigungen (Gastgewerbe und Betrieb des Hallenbades) war Voraussetzung für die Anstellung des Klägers. Am 16.Dezember 1987 wurde das Dienstverhältnis mit Wirkung vom 31.Dezember 1987 einvernehmlich aufgelöst, wobei die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beiden Beklagten beabsichtigten, die Liegenschaft EZ 340 II KG Jochberg gemeinsam derart zu erwerben, daß der eine Hälfteanteil ihm und der andere Hälfteanteil den beiden Beklagten gemeinsam gehören sollte. Da der Liegenschaftserwerb durch die beiden Beklagten wegen deren deutscher Staatsbürgerschaft nach den grundverkehrsrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig war, erwarb der Kläger, der deutscher und österreichischer Staatsbürger ist, im J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei betreibt eine Sauna mit angeschlossener Bar. Die Zweit- und Drittklägerin waren oder sind registrierte Prostituierte. Die erstklagende Partei begehrt vom Beklagten die Bezahlung von S 72.700 sA. Hierauf entfallen S 17.000 auf das Entgelt für die Benützung der Sauna einschließlich der Ruheräume, S 53.200 auf Getränke und S 2.500 auf Auslagen, insbesondere Taxispesen, die der Geschäftsführer der erstklagenden Partei für den Beklagten machte... mehr lesen...