Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** J*****, vertreten durch Dr. Clemens Völkl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner sowie Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dieter I*****, vertreten durch Dr. P***** K*****, Rechtsanwalt *****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerber ist ergänzend folgendes zu erwidern: Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes benützte der Kläger den von ihm gefahrenen Linienbus nur dann für die Fahrt zu seinem Wohnort, wenn der Bus am nächsten Tag von keinem anderen Fah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß die Revisionswerberin im Rahmen der Ausführungen zur Verfahrensrüge dem Berufungsgericht lediglich vorwirft, keine Beweiswiederholung vorgenommen zu haben und damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Dem Kläger ist vor allem vorzuwerfen, daß er Fleisch nicht sachgemäß - unter Verwendung der in ausreichender Zahl im Kühlraum vorhandenen Haken - lagerte und es überdies zuließ, daß die Tür zum Kühlraum täglich etwa 10 bis 15 Minuten offenstand, sodaß Fl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wenn die Tatsacheninstanzen zum Ergebnis gelangen, daß eine bestimmte Prozeßbehauptung nicht erwiesen sei, so wird damit eine Tatsachenfeststellung getroffen. Das Revisionsgericht ist keine Tatsacheninstanz, sondern hat seine Entscheidung den von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt zugrunde zu legen. Es wird daher auch eine von den Vorinstanze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. Juli 1960 bis 18. Juli 1976 bei der beklagten Partei als Arbeiter beschäftigt. Als er gekündigt wurde, erhielt er keine Zusage auf Wiedereinstellung. Am 4. Oktober 1976 wurde er wieder eingestellt; dieses Beschäftigungsverhältnis endete am 7. November 1982. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt der Kläger den Zuspruch einer Abfertigung von S 124.076,50 samt Anhang. Die beklagte Partei beantragt, das Klagebegehre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines (näher aufgeschlüsselten) Betrages von S 40.302,18 s.A. an anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er behauptet, am 18. Jänner 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Arbeitsverhältnis sei vom Kläger mit den Worten, er bleibe in dieser Firma nicht mehr, er gehe,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vom 8.4.1969 bis 29.3.1985 beim Beklagten als Elektromonteur beschäftigte Kläger wurde am 29.3.1985 entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei ungerechtfertigt, begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 117.274,52 sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt. Er habe den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 26.3.1980 bis zu seiner Entlassung am 29.8.1983 bei der beklagten Partei als Blitzschutzmonteur beschäftigt. Geschäftsführender Gesellschafter der beklagten Partei war bis 1.11.1982 Reinhard W***. An diesem Tag übernahmen die Ehegatten Reinhard und Monika R*** das Unternehmen. Reinhard R*** war bis Jänner 1985 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei. Der Kläger behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines Betrages von S 23.708,79 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 15. März 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er habe von einer von der beklagten Partei infolge Erkrankung eines Arbeitskollegen vorgenommenen Änderung der Diensteinteilung für den 14. März 1985 keine Kenntnis erlangt un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei, seiner Arbeitgeberin, am 16. November 1983 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Rechtsgrund zuletzt den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 6.314,49 netto sA an Kündigungsentschädigung und anteiliger WeihnachtsremuneratiON Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie habe den Kläger entlassen, weil er am genannten Tag zu Unrecht unter Hinweis auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von 31.199,56 S brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 10.Mai 1984 während der bis 30.Juni 1984 währenden Behaltezeit ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Die Entlassung sei deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger häufig verspätet zur... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aGewO 1973 §376 Z47GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Ob ein Verhalten außerhalb des Dienstes gesetzt wurde, ist nicht rein zeitlich sondern nach seinem Gegenstand zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 148/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 148/77 Veröff: DRdA 1979/24 (mit Anmerkung von Rabofsky) 9 ObA 147/15f Ents... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litfGewO 1973 §376 Z47
Rechtssatz: Beharrliche Pflichtverletzung im Sinne § 82 lit f GewO 1859, aufrechterhalten durch § 376 Z 47 GewO 1973, bedeutet die Nichtbefolgung einer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung die Besonderheit des Betriebes gerechtfertigten Anordnung des Dienstgebers. Entscheidungstexte 4 Ob 98/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 98/76 ... mehr lesen...