Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** J*****, vertreten durch Dr. Clemens Völkl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Der mehr als 8 Jahre bei der Beklagten beschäftigte Kläger wurde am 14. 6. 2004 entlassen, weil er sich weigerte, am folgenden Tag eine Decke auszumalen. Diese Weigerung gründete sich darauf, dass sich der Kläger wegen seiner dem Prokuristen der Beklagten bekannten Probleme mit der linke Hand außerstande sah, Malerarbeiten mit einer ausgefahrenen Teloskopstange - einer Tätigkeit, die des kraftvollen Einsatzes beider Arme bedarf - durchzuführen. Der Kläger wies den Prok... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred F*****, Kraftfahrer, ***** wider die beklagte Partei Fr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Adrian K*****, Installateur, *****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Berufungsentscheidung hingewie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der Begründu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 10. 1955 geborene Kläger war von 11. 7. 1977 an bei der Rechtsvorgängerin des Beklagten als Bauspengler beschäftigt. Der Beklagte übernahm den Betrieb, in dem er zuvor schon als Meister gearbeitet hatte, im Jahre 1997. Bereits vor dem Jahre 1997 war dem Kläger zweimal der Führerschein entzogen worden, zuletzt 1996 für die Dauer von sechs Monaten, nachdem er ein Firmenfahrzeug in stark alkoholisiertem Zustand gelenkt hatte. Anlässlich der Übern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 21. 9. 1993 bis zu seiner Entlassung am 31. 8. 1999 bei der Beklagten, einem Transportunternehmen, als Kraftfahrer beschäftigt. Bis unmittelbar vor dem Entlassungstag war der in B***** wohnhafte Kläger mit einem kleineren Zustellfahrzeug vorwiegend im Raum Wiener Neustadt, Breitenau und Wien im Einsatz. Seine Tätigkeit war nicht mit Nächtigungen verbunden. Kurze Zeit vor der Entlassung fand bei der Beklagten eine Umstrukturierung dahin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO); der Kläger versucht unter diesem Revisionsgrund lediglich unzulässiger Weise die vom Erstgericht getroffenen und vom Berufungsgericht nach sorgfältiger Abwägung aller Beweisergebnisse übernommenen Tatsachenfeststellungen zu bekämpfen. Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO); der Kläger versucht unter die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Bediensteten der beklagten Partei - mit Ausnahme der Arbeiter der Werkstätte, der Hotels, der ortsfesten Restaurationsbetriebe und der Dienstnehmer, auf die das Angestelltengesetz Anwendung findet - (im folgenden: KV) vom 20. Oktober 1966 bestimmt unter anderem folgendes: "§ 6 Auflösung des Dienstverhältnisses ........... (2) Nach Ablauf der Probezeit kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis unter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 29.6.1977 im Lokal der beklagten Partei, einem Restaurant, als Kellner ohne Inkasso beschäftigt. Es bestand eine Dienstanweisung, daß Speisen und Getränke vor der Ausgabe zu bonieren seien. Das Personal wurde regelmäßig in Dienstbesprechungen auf diese Weisung aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, daß Verstöße dagegen mit der Entlassung geahndet würden. Die Weisung wurde auch im Betrieb für den Kläger sichtbar angeschlagen. Der Klä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner sowie Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dieter I*****, vertreten durch Dr. P***** K*****, Rechtsanwalt ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerber ist ergänzend folgendes zu erwidern: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerber ist ergänzend folgendes zu erwidern: Nach den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß die Revisionswerberin im Rahmen der Ausführungen zur Verfahrensrüge dem Berufungsgericht lediglich vorwirft, keine Beweiswiederholung vorgenommen zu haben und damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Dem Kläger ist vor allem vorzuwerfen, daß er Fleisch nicht sachgemäß - unter Verwendung der in ausreichender Zahl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wenn die Tatsacheninstanzen zum Ergebnis gelangen, daß eine bestimmte Prozeßbehauptung nicht erwiesen sei, so wird damit eine Tatsachenfeststellung getroffen. Das Revisionsgericht ist keine Tatsacheninstanz, sondern hat seine Entscheidung den von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt zugrunde zu legen. Es wird daher auch eine von den Vorin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. Juli 1960 bis 18. Juli 1976 bei der beklagten Partei als Arbeiter beschäftigt. Als er gekündigt wurde, erhielt er keine Zusage auf Wiedereinstellung. Am 4. Oktober 1976 wurde er wieder eingestellt; dieses Beschäftigungsverhältnis endete am 7. November 1982. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt der Kläger den Zuspruch einer Abfertigung von S 124.076,50 samt Anhang. Die beklagte Partei beantragt, das Klagebegeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines (näher aufgeschlüsselten) Betrages von S 40.302,18 s.A. an anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er behauptet, am 18. Jänner 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Arbeitsverhältnis sei vom Kläger mit den Worten, er bleibe in dieser Firma nicht mehr, er ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vom 8.4.1969 bis 29.3.1985 beim Beklagten als Elektromonteur beschäftigte Kläger wurde am 29.3.1985 entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei ungerechtfertigt, begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 117.274,52 sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt. Er habe d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 26.3.1980 bis zu seiner Entlassung am 29.8.1983 bei der beklagten Partei als Blitzschutzmonteur beschäftigt. Geschäftsführender Gesellschafter der beklagten Partei war bis 1.11.1982 Reinhard W***. An diesem Tag übernahmen die Ehegatten Reinhard und Monika R*** das Unternehmen. Reinhard R*** war bis Jänner 1985 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei. Der Kläger behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines Betrages von S 23.708,79 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 15. März 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er habe von einer von der beklagten Partei infolge Erkrankung eines Arbeitskollegen vorgenommenen Änderung der Diensteinteilung für den 14. März 1985 keine Kenntnis erlangt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei, seiner Arbeitgeberin, am 16. November 1983 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Rechtsgrund zuletzt den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 6.314,49 netto sA an Kündigungsentschädigung und anteiliger WeihnachtsremuneratiON Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie habe den Kläger entlassen, weil er am genannten Tag zu Unrecht unter Hinweis auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von 31.199,56 S brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 10.Mai 1984 während der bis 30.Juni 1984 währenden Behaltezeit ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Die Entlassung sei deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger häufig verspätet z... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a GewO 1973 §376 Z47GewO 1859 §82 litf AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 GewO 1973 § 376 gültig von 01.01.1994 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf GewO 1973 §376 Z47 GewO 1973 § 376 gültig von 01.01.1994 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 376 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 29/1993 GewO 1973 § 376 gültig von 01.01.1992 bis 30.06.1993 zuletzt geändert... mehr lesen...