Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des S T, R, vertreten durch Advokaten Keckeis Fiel Scheidbach OG, Feldkirch, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 07.04.2020 betreffend Übertretungen der Gewerbeordnung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit gegeben, als der Spruchpunkt 4. auf... mehr lesen...