Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person und Inhaberin der Gewerbeberechtigung "Erzeugung von Transportbeton". Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6. Mai 2011 erfolgte der Widerruf der Bestellung des F.M. zum gewerberechtlichen Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. In der Zustellverfügung dieses Bescheides ist als Empfänger (ausschließlich) der gewerberechtliche Geschäftsführer "Herr F.M. z. Hd. Rechtsanwaltskanzlei …., Dr. Josef L. (Adresse folgt)" angef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63; AVG §8; GewO 1994 §361 Abs3; GewO 1994 §91 Abs1; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine juristische Person und war im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart Cafe Restaurant. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Bestellung des Zweitbeschwerdeführers zum gewerberechtlichen Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 1 iVm § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 widerrufen. Gleichzeitig wurde der Erstbeschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1; GewO 1994 §361 Abs3; GewO 1994 §91 Abs2; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 131 heute B-VG Art. 131 gültig ab 27.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 B-VG Art.... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (BH) vom 18. Februar 2003 wurde der W Buchhandelsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden: W-GmbH) die Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Der Beschwerdeführer ist sowohl handelsrechtlicher als auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der W-GmbH. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §361 Abs3;GewO 1994 §91 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer kam im vorliegenden Verfahren betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer GmbH gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 keine Parteistellung zu. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ist nur an die GmbH als Gewerbetreibende ergangen und greift nur in die Re... mehr lesen...