Entscheidungen zu § 360 Abs. 4 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2020/5/18 LVwG-2020/40/0793-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.03.2020, Zl ***, betreffend die Verfügung einer Betriebsschließung nach der GewO 1994 zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. 2.       Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 18.05.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2019/9/26 LVwG-2019/15/1302-5

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Z vom 20.05.2019, Zl *****, betreffend Maßnahmenbescheid nach § 360 Abs 4 GewO 1994, Stilllegung der Musikanlage, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 26.09.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2018/11/27 LVwG-2018/32/2214

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.09.2018, **** betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 nach der Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung vor Ort zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, wonach verfügt wird, dass die Kälteaggregate auf be... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 27.11.2018

TE Lvwg Erkenntnis 2017/10/30 LVwG-2017/22/1705-7

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 20.6.2017, Zl. ****, wegen Einschränkung der Betriebszeit des Gastronomiebetriebes „Y Pub“ in Z, Adresse 2 gemäß §  360 Abs 4 GewO 1994 nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt I.   Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 30.10.2017

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