Norm: ABGB §364aGewO §359b
Rechtssatz: § 364a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage keine behördlich genehmigte Anlage im Sinne des § 364a ABGB ist. Entscheidungstexte 4 Ob 137/03f Entscheidungstext OGH 08.07.2003 4 Ob 137/03f Veröff: SZ 2003/77 1 Ob 123/08g ... mehr lesen...