Entscheidungen zu § 357 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1990/6/20 1Ob597/90

Begründung: Die Rechtsvorgänger der Klägerin im Eigentum der Liegenschaft EZ 671 KG Feldbach mit den Grundstücken 5/5 und 440/4 räumten den Rechtsvorgängern des Beklagten im Eigentum der Liegenschaft EZ 616 KG Feldbach mit den Grundstücken 5/3 und 440/1 mit Kaufvertrag vom 20.7.1931 das Recht der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges und des Viehtriebes dergestalt ein, daß die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke 5/3 und 440/1 sowie deren Hausgenossen und alle sonstigen auf diesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1990

RS OGH 1990/6/20 1Ob597/90

Norm: EGZPO ArtXXXVIIGewO §357
Rechtssatz: Privatrechtliche Einwendungen können die Genehmigung der Betriebsanlage nicht verhindern. Mit der Unterlassung privatrechtlicher Einwendungen im gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sind auch keine dem Art XXXVII EGZPO vergleichbare Präklusionsfolgen für eine allfällige Unterlassungsklage verbunden. Entscheidungstexte 1 Ob 597/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1990

RS OGH 1981/2/10 5Ob698/80

Norm: ABGB §861 Satz2GewO §357
Rechtssatz: Die im Zuge eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahren protokollierte Einigung über einen Streitpunkt ist mangels Einverständnisses über andere Streitpunkte im Zweifel als Einigung im Zuge unverbindlicher Vorverhandlungen zu sehen. Entscheidungstexte 5 Ob 698/80 Entscheidungstext OGH 10.02.1981 5 Ob 698/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1981

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten