Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die nachträgliche gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage "Hotel X." in A. im Pg., X.gasse XX erteilt. Der
Spruch: lautet: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10.08.2000, Zl 3.1-689/00, wurde der M.S.GmbH, 6112 Wattens, gemäß § 77 Abs 1 und § 74 Abs 2 GewO 1994 iVm § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle auf Gst. xxxx/y KG Fritzens nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und sonstigen Unterlagen unter diversen Auflagen erteilt. Gegen diesen Bescheid wurde laut erstinstanzlichem Akt keine Berufung erhoben. Mit E... mehr lesen...