Entscheidungen zu § 345 Abs. 9 GewO 1994

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TE UVS Steiermark 2009/01/27 43.14-8/2008

Aktenlage Die DI Gh GmbH und Co KG betreibt auf dem Standort Übach, Gbach 7, eine gewerberechtlich genehmigte Betriebsanlage zur Erzeugung von Fenstern und Türen. Mit dem Bescheid vom 22.01.2003, zu GZ 4.1-350/00 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung über Ansuchen der DI Gh GmbH die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb von Hallen, Hallenzubauten und neuen Fertigungslinien nach Maßgabe der vidierten Plan- und Besc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 27.01.2009

RS UVS Steiermark 2009/01/27 43.14-8/2008

Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs 3 GewO sind Änderungen gemäß Abs 2 Z 9 leg cit, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig verändern, der zur Genehmigung der Anlage zuständigen Behörde vorher anzuzeigen; die Behörde hat diese Änderungen beim Fehlen der hiefür erforderlichen Voraussetzungen  nach § 345 Abs 9 GewO zu untersagen. Gemäß § 78 Abs 2 GewO hat die Behörde auf Antrag von der Verpflichtung der Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes dann Abstand zu n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 27.01.2009

RS UVS Kärnten 1997/06/16 KUVS-342-343/6/97

Rechtssatz: Betreibt eine KEG in der Betriebsart "Kaffeerestaurant" dieses ohne entsprechende gewerberechtliche - und Anlagenbewilligung und verfällt diese Firma in Konkurs, so ist der Masseverwalter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn trotz Inkenntnissetzung durch die Gewerbebehörde über das Fehlen der Gewerbebewilligung die Ausübung des Gewerbes auf Kosten und Rechnung der Masse vorübergehend weitergeführt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.06.1997

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