Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch den Richter xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, SLOWAKEI, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 18.09.2024, Zahl: xxx, wegen Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des freien Gewerbes der Personenbetreuung und Untersagung der Ausübung dieses Gewerbes gemäß §§ 13 Abs. 3 und 340 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 nach§ 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsger... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch den Richter xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch Dr. xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 19.01.2022, Zahl: xxx, wegen Untersagung der Gewerbeausübung nach § 340 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch den Richter xxx üb... mehr lesen...