Entscheidungen zu § 330 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1990/6/19 89/04/0239

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit den vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegen die Beschwerdeführerin erließ der Magistrat der Stadt Wien den Vollstreckungsauftrag vom 17. Juni 1988 zur Hereinbringung einer über sie mit "Strafverfügung vom 3.3.1987 wegen Übertretung wegen Abstellen eines Kfz innerhalb des Marktgebietes" verhängten Geldstrafe. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 31. August 1988 zugestellten Vollstreckungsauftrag erhob s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.06.1990

RS Vwgh 1990/6/19 89/04/0239

Index: L71069 Marktordnungen Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art132;GewO 1973 §330 Abs2;GewO 1973 §331;GewO 1973 §337;MO Wr 1976 §64;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufung des Bf, hinsichtlich welcher Säumnis behauptet wird, bezieht sich auf ein Vollstreckungsverfahren, dem ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Wiener Mark... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1990

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