Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde im Jahre 1990 eine Sondernutzung einer von ihrem Imbiß-Kiosk auf dem M*****platz in S***** betroffenen Teilfläche des im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstückes 3749/1, Grundbuch I*****, Bezirksgericht S*****, bei der es sich um öffentliches Gut handelt, eingeräumt. Am 27.6.1990 schlossen die Streitteile zu 16 C 1270/90 des Bezirksgerichtes S***** einen Vergleich, in dem sich die Klägerin der Beklagten gegenüber verpflichtete, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf dem als öffentliches Gut im Eigentum der klagenden Stadtgemeinde stehenden Universitätsplatz Grundstück Nr. 3714 in der EZ 724 KG Innere Stadt in Salzburg, auf dem seit langem Markt gehalten wird, steht ein Verkaufskiosk des Beklagten. Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Räumung der von ihm durch den Betrieb des Verkaufskioskes benützten Teilfläche ihrer Liegenschaft insbesondere von dem Verkaufskiosk, der ohne Rechtstitel dort stehe. Der Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat seit Jahren auf dem im Eigentum der klagenden Partei stehenden, als öffentliches Gut ausgewiesenen Grundstück 3714 der EZ 724 KG Innere Stadt Salzburg (Universitätsplatz) einen Verkaufskiosk (Würstelstand) aufgestellt. Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die Rechtsnatur dieses Benützungsverhältnisses. Die klagende Partei begehrt die Räumung der strittigen Grundstückfläche. Sie macht geltend, daß es sich um ein zivilrechtliches Benützungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIGewO §330 Abs2 MRG §1 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 1 heute MRG § 1 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/200... mehr lesen...