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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2021 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag, die Entscheidung vom 04.10.2021 für nichtig zu erklären, verbunden mit Anträgen auf Einsicht in den gesamten Vergabeakt der Auftraggeberin, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühr. Begründend fü... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2021 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, das Angebot der Antragstellerin aus der Akteneinsicht auszunehmen, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 04.10.2021 sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. Begründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: werden im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wiedergegeben.4. Am 07.07.2021 nahm die Auftraggeberin zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Stellung und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Vergabe des verfahrensgegenständlichen Auftrages auf einer jedenfalls vertretbaren Rechtsansicht beruhe, die erst vom Verwaltungsgerichtshof anders beurteilt worden sei. Aus dem Genehmigungslauf und dem „Mehraugenprinzip“ vor Einleitung solcher Verfahren bei der Auft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: belangte Behörde) verhängte über den Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Straferkenntnis eine Geldstrafe von 10.000,- € (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage), (zusammengefasst) weil er im Zeitraum vom 05.06.2007 bis 20.09.2016 ein Produkt beworben und angeboten habe, bei dem es sich um ein vollautomatisiertes Handelssystem gehandelt habe, sich von näher bezei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Christoph LUISSER, Rechtsanwalt samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 01.09.2017, langte im BVwG außerhalb der Amtsstunden am 01.09.2017 per Fax und Mail ein. Darüber hinaus langten die Anträge am 04.09.2017 postalisch beim BVwG ein. Bereits im Nachprüfungsantrag wies der Antragstellervertreter darauf hin,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.11.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 02.11.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.08.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.08.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2015, beim BVwG am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 03.08.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien römisch eins. Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 20.5.2014, beim BVwG eingelangt am 20.5.2014, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung vom 13.5.2014, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 13.5.2014, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien römisch eins. Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 20.5.2014, beim BVwG eingelangt am 20.5.2014, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung vom 13.5.2014, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 13.5.2014, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der en... mehr lesen...