Entscheidungen zu § 32 Abs. 1 GewO 1994

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2022/9/22 W139 2257365-2

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.09.2022

TE Bvwg Beschluss 2021/10/21 W139 2247313-1

Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2021 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, das Angebot der Antragstellerin aus der Akteneinsicht auszunehmen, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 04.10.2021 sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. Begründ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 21.10.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/21 W139 2162939-2

Entscheidungsgründe: werden im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wiedergegeben.4. Am 07.07.2021 nahm die Auftraggeberin zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Stellung und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Vergabe des verfahrensgegenständlichen Auftrages auf einer jedenfalls vertretbaren Rechtsansicht beruhe, die erst vom Verwaltungsgerichtshof anders beurteilt worden sei. Aus dem Genehmigungslauf und dem „Mehraugenprinzip“ vor Einleitung solcher Verfahren bei der Auft... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.09.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2018/6/26 W139 2162939-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. vorherigem Aufruf zum Wettbewerb g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.06.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/6/26 W139 2162939-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. vorherigem Aufruf zum Wettbewerb g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.06.2018

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