Entscheidungen zu § 32 GewO 1994

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RS UVS Kärnten 1994/05/03 KUVS-1414/8/93

Rechtssatz: Nach der alten Gewerbeordnung ist die Aufnahme eines Vorbehaltes in einen Genehmigungsbescheid ohne Einverständnis des Betroffenen rechtswidrig (vlg Slg 5156 a, Zl. 942/57 vom 22.12.1959). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.05.1994

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