Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die nachträgliche gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage "Hotel X." in A. im Pg., X.gasse XX erteilt. Der
Spruch: lautet: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der alten Gewerbeordnung ist die Aufnahme eines Vorbehaltes in einen Genehmigungsbescheid ohne Einverständnis des Betroffenen rechtswidrig (vlg Slg 5156 a, Zl. 942/57 vom 22.12.1959). mehr lesen...