Entscheidungen zu § 32 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2026/2/25 LVwG-2025/32/2877-8

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde des AA, wohnhaft in **** Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.10.2025, ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die Höhe der Geldstrafe auf Euro 500,0... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 25.02.2026

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