Begründung: Die Klägerin übt das Gewerbe der Hörgeräteakustiker aus und betreibt österreichweit 31 "N***** Hörgeräte Fachinstitute", in denen sie neben Hörgeräten auch einen maßgefertigten Wasserschutz für Ohren (Schwimmotoplastik) vertreibt. Die Beklagte übt das Handelsgewerbe und auch das Gewerbe der Hörgeräteakustiker aus. Sie bietet in ihren Filialen (ua) Hörgeräte und Schwimmotoplastiken an. Während die Hörgeräte nur in zwei Niederlassungen angepasst und vertrieben werd... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AGewO §31 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger üben das handwerksmäßige Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger nach § 94 Z 72 GewO 1994, BGBl Nr 194 (= § 94 Z 73 GewO 1973) aus. Die Kläger üben das handwerksmäßige Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger nach Paragraph 94, Ziffer 72, GewO 1994, Bundesgesetzblatt Nr 194 (= Paragraph 94, Ziffer 73, GewO 1973) aus. Der Beklagte hat am 23.Oktober 1992 bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein das freie Gewerbe "Dienstleistungen ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31 GewO 1973 §94 Z72 UWG §1 C2 GewO 1973 § 31 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 31 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 94 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vereinzweck des Klägers ist es, Wettbewerbsverstöße im Bereich des graphischen Gewerbes zu verfolgen. Dem Kläger gehören ausschließlich selbständige Gewerbetreibende des Druckergewerbes als ordentliche Mitglieder an. Der Beklagte besitzt Gewerbeberechtigungen für Werbegestaltung, Werbegraphik, Ankündigungsunternehmung, Herstellung von Fotokopien, Adressenverlag, Fachgruppe Werbung. Er stellt (ua) Visitkarten dadurch her, daß ein im Desk Top Publishing Sy... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31 UWG §1 C2 GewO 1973 § 31 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 31 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31 GewO 1973 § 31 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 31 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993
Rechtssatz:
Unter einfachen Tätigkeiten können schon nach dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Sinn dieser Bestimmung n... mehr lesen...