Entscheidungsgründe: I. Am 10. Jänner 2003 zeigte die nunmehrige Beschwerdeführerin der Gemeinde Gössendorf die Veranstaltung "Flohmarkt mit angeschlossenem Bauernmarkt", beabsichtigt wöchentlich samstags und sonntags in der Halle ihres Betriebsareals in Gössendorf, sowie einen 14-tägigen "Spezialsammlertreff" an. Nach Darstellung der Beschwerde würden diese Veranstaltungen in der im Industriegebiet liegenden, in Stahlskelettbauweise errichteten Lagerhalle stattfinden, ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art15 Abs3B-VG Art83 Abs2GewO 1994 §286 Abs3, Abs4Stmk VeranstaltungsG §1 Abs1, §2 Abs1 Z10, §34 Abs2 litc
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Untersagung eines Flohmarktes mit angeschlossenem Bauernmarkt aufgrund des Stmk Veranstaltungsgesetzes; keine Kompetenz des Landesgesetzgebers zur ... mehr lesen...