Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 GewO 1994

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RS UVS Kärnten 1998/08/23 KUVS-K1-694/3/98

Rechtssatz: Im Bereich der Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung (gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr) kommt es u.a. auch darauf an, ob der Antragsteller einen nachweislich einwandfreien beruflichen und persönlichen Lebenswandel geführt hat. Dabei sind in die Beurteilung auch ungetilgte rechtskräftige gerichtliche Verurteilungen miteinzubeziehen. Unter dem Gesichtspunkt der Eigenart der strafbaren Handlung ist ihre Eignung im Zusammenhang mit d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.08.1998

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