Entscheidungen zu § 26 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1985/9/27 B69/80

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem an den Landeshauptmann von Tir. gerichteten Ansuchen vom 24. Feber 1977 begehrte J F, der unter einem das Optikergewerbe in einem Standort in Tir. anmeldete, die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Optikergewerbes. Im Ermittlungsverfahren wurde die Innung der Optiker in der Sektion Gewerbe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tir. gemäß §346 Abs3 GewO 1973 (alle Zitierungen dieses Gesetzes beziehen sich - s... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.09.1985

RS Vfgh 1985/9/27 B69/80

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §8AVG §63 Abs1GewO 1973 §26, §27, §28GewO 1973 §346 Abs4 idF BGBl. 253/1976 HandelskammerG §29 idF BGBl. 208/1969
Rechtssatz: GewO 1973; Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Optikergewerbes durch den Landeshauptmann von Tir.; Zurückweisung der Berufung der Landesinnung Wien durch den Bundesminister für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1985

TE Vfgh Erkenntnis 1985/6/7 B433/82

Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Dezember 1981 wurde dem Ansuchen des Bf. Dipl.-Ing. B, ihm gemäß §26 Abs2 GewO 1973 als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GesmbH zum Zwecke seiner Bestellung als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zur Ausübung näher bezeichneter gewerberechtlicher Tätigkeiten die Nachsicht vom Gewerbeausschluß zu erteilen, nicht Folge gegeben. 1.2. Mit Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Indust... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 07.06.1985

RS Vfgh 1985/6/7 B433/82

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18GewO 1973 §13 Abs3GewO 1973 §26
Rechtssatz: GewO 1973; keine Bedenken gegen §26; keine denkunmögliche Auslegung des §26 dahingehend, daß für die Gewerbeausübung als Geschäftsführer einer jur. Person eine Nachsichtmöglichkeit vom Ausschließungsgrund des §13 Abs3 n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.06.1985

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