Entscheidungen zu § 20 Abs. 4 GewO 1994

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RS UVS Oberösterreich 2001/11/14 VwSen-500091/7/Br/Bk

Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens der tatsächlichen Befähigung ist auf eine lebensnahe Beurteilung der Qualifikation unter Einbeziehung sich überlagernder theoretischer Ausbildungsziele abzustellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.11.2001

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