Entscheidungen zu § 156 Abs. 4 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Niederösterreich 1993/03/30 Senat-MD-92-169

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2.7.1992, Zl 3-     -91, wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, daß er als gewerberechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der yy BaugesmbH zu vertreten habe, daß die yy BaugesmbH am 17.9.1991 in B     , gasse 10, bei der Höheren Frauenberufsfortbildungsschule an der Fassade des Schulgebäudes Maler- und Anstreicherarbeiten durchgeführt hätte, obwohl die yy BaugesmbH nicht im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Maler ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.03.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/03/30 Senat-MD-92-169

Rechtssatz: Führt ein Baumeister im Rahmen von Sanierungsarbeiten auch Maler- und Anstreicherarbeiten im Ausmaß von lediglich 6 Prozent des Auftragsvolumens durch, dann liegen Arbeiten in geringem Umfang vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.03.1993

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