Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: In seiner an die Datenschutzbehörde gerichteten Beschwerde vom 12. Juli 2018 brachte der Beschwerdeführer vor, er habe mit beiliegendem Schreiben vom 17. Mai 2018 einer Datenverwendung durch die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) gemäß §§ 27 und 28 DSG widersprochen und insofern eine Löschung seiner Daten begehrt. Davon ausdrücklich ausgenommen seien jedoch der - anhand einer ZMR Abfrage von der mitbeteiligten Partei aktuell zu halten... mehr lesen...