Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1976/3/2 4Ob358/75

Die Klägerin ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten im Sinne des § 14 UWG; zu ihren statutenmäßigen Aufgaben gehört u. a. auch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession als Immobilienmakler gemäß §§ 130 VI, 259 GewO 1973 (früher: Realitätenvermittler gemäß § 15 Abs. 1 Z. 31 GewO 1859 in Verbindung mit Art, II §§ 35-38 GewR-Novelle, BGBl. 59/1965) und einer Konzession als Immobilienverwalte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.03.1976

RS OGH 1976/3/2 4Ob358/75

Norm: EGVG ArtVIII Abs1 litdGewO 1859 §15 Abs1 Z31GewO 1973 §130 VIGewO 1973 §259GewO 1973 §263WinkelschreibereiV §1
Rechtssatz: Konzessionierten Immobilienmaklern und Immobilienverwaltern - ebenso wie vor dem 01.08.1974 konzessionierten Realitätsvermittlern und Gebäudeverwaltern - kommt auch nach der GewO 1973 keine gesetzliche Ermächtigung zur berufsmäßigen Parteienvertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörde zu. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1976

RS OGH 1973/7/10 4Ob323/73

Norm: GewO 1859 §15 Abs1 Z1GewO 1859 §21 Abs1 litcUWG §1 C2
Rechtssatz: Die einschlägigen Bestimmungen der GewO (§ 15 Abs1 Z1, § 21 Abs1 litc) sind wertneutrale Normen, ihre Verletzung ist dann sittenwidrig, wenn dies dauernd und planmäßig geschieht, um damit im Wettbewerb einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen. (Hier vertreibt Gewerbetreibender Sexliteratur in Buchform ohne Befähigungsnachweis und gewerberechtliche Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1973

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten