Entscheidungen zu § 148 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/9 2002/04/0130

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 29. März 2000, mit welchem gemäß § 359b Abs. 1 und 2 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 850/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 19/1999 und i.V.m. den §§ 93 und 99 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz festgestellt wurde, dass di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2002/04/0130

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §148 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/04/0219 E 21. Mai 1996 RS 2 Stammrechtssatz § 148 Abs 1 GewO 1994 und § 148 Abs 2 GewO 1994 betrifft lediglich die tägliche Betriebszeit in Gastgärten, bietet aber keine Rechtsgrundlage für den Betrieb eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten Gastgartens. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/21 95/04/0219

Mit Bescheid vom 23. Mai 1995 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung gemäß § 360 Abs. 1 und § 333 GewO 1994 hinsichtlich der Gastgewerbebetriebsanlage (Gasthaus) der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort folgende Zwangsmaßnahme: "Die nichtgenehmigten Verabreichungsplätze im Hof sind sofort außer Betrieb zu nehmen und zu entfernen." In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die Bezirkshauptmannschaft davon aus, der Beschwerdeführerin sei die gewerbebehördl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1996

RS Vwgh 1996/5/21 95/04/0219

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §142;GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §148 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: § 148 Abs 1 GewO 1994 und § 148 Abs 2 GewO 1994 betrifft lediglich die tägliche Betriebszeit in Gastgärten, bietet aber keine Rechtsgrundlage für den Betrieb eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten Gastgartens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1996

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten