Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob der Vertreter des Beschwerdeführers, ein Wirtschaftstreuhänder, ihn zu Recht vor der Datenschutzbehörde in einem Verfahren über die Löschung von Bonitätsdaten vertreten hat, bzw. ob die Berufsberechtigung eines Wirtschaftstreuhänders die Befugnis umfasst, Mandanten in einem solchen Verfahren zu vertreten. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. XXX... mehr lesen...