1 1.1. Mit insgesamt sechs Anträgen beantragte die revisionswerbende Gesellschaft jeweils unter Vorlage einer Vollmacht und im Namen näher genannter Auftraggeber bei der belangten Behörde gemäß § 47 Abs. 2a des Kraftfahrgesetzes 1967 - KFG 1967 Auskunft über die Namen sowie die Adressen der Zulassungsbesitzer von jeweils mit Kennzeichen bezeichneten Kraftfahrzeugen zum Zweck der „Einleitung eines Besitzstörungsverfahrens“. 1.1. Mit insgesamt sechs Anträgen beantragte die revisionswe... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §10 GewO 1994 §117 Abs5 GewO 1994 §129 GewO 1994 §130 GewO 1994 §134 Abs4 GewO 1994 §136 Abs3 Z3 GewO 1994 §99 Abs1 Z6 KFG 1967 §47 Abs2aRAO 1868 §8 Abs1RAO 1868 §8 Abs2 AVG § 10 heute AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...